Am 7. Mai 2017 jährt sich zum fünften Mal der Tag der Verkündung des sogenannten „Kölner Beschneidungsurteils“. Das Kölner Landgericht bewertete darin eine medizinisch nicht-indizierte operative Vorhautentfernung an nicht-einwilligungsfähigen Jungen als eine strafbare Körperverletzung.

Während dieses Thema vorher eher in juristischen und medizinischen Fachkreisen diskutiert worden war, entstand hierdurch eine kontroverse öffentliche Debatte. Vertreter von Religionsverbänden empfanden es als einen Angriff auf ihre Religion und Kultur. Von diversen Ärzteorganisationen, Menschen-, Frauen- und Kinderrechtsverbänden hingegen wurde es als Impuls für den Kinderschutz ausgelegt und die Einsetzung eines Runden Tisches gefordert. Der Deutsche Gesetzgeber gestattete Eltern schon wenige Monate später im dafür neu geschaffenen §1631d BGB, aus jeglichem Grunde in eine medizinisch nicht notwendige Vorhautentfernung ihres Sohnes rechtswirksam einzuwilligen.

Betroffene suchen zunehmend Rat und Hilfe bei Medizinern, Psychologen und Beratungsstellen. Häufig ist dort über Anatomie, Funktion und Entwicklung der männlichen Vorhaut sowie mögliche negative Folgen ihrer Entfernung noch wenig bekannt. Unsere Gesellschaft steht erst am Beginn, auch der genitalen Autonomie von Jungen die notwendige Beachtung zuzugestehen.

Die Fachtagung „Jungenbeschneidung in Deutschland“ möchte aus den entsprechenden Fachbereichen auf aktuellem Wissens- und Forschungsstand informieren. Es gilt, diesem kontroversen Thema eine Plattform für einen sachlich fundierten und respektvollen Dialog mit allen Interessierten zu schaffen.

Wir laden Sie herzlich ein und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Für die Veranstalter
Prof. Dr. Matthias Franz

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